Wie die Deutsche Digitale Bibliothek bekanntgegeben hat, gibt es einen neuen Stand bei ihrem 2016 angestrengten Musterverfahren mit der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst. Es geht um die Frage, ob die VG Bild-Kunst eine Lizenzierung von Bildrechten zur Veröffentlichung auf dem Online-Portal der Deutschen Digitalen Bibliothek davon abhängig machen darf, dass die Deutsche Digitale Bibliothekte technische Maßnahmen implementiert, die es verhindern, dass Dritte die angezeigten Vorschaubilder per Link in deren eigene Websites einbetten. Nach Stationen wie dem Landgerichts Berlin, dem Kammergerichts und dem Bundesgerichtshofs hat nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.