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Res Gestæ Friderici II Daniæ etc. - Belehnung der Herzöge in Odense am 3.5.1580.

Novellanus, Simon; Hogenberg, Franz (1540–1590)

1589

Slider Bild - CC BY-SA 4.0
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Am 25.3.1579 wurden in Odense die schon Jahrzehnte zuvor begonnenen Verhandlungen über die Belehnungen mit einem Vergleich beendet. In diesem wurde festgelegt, dass jeder Herzog innerhalb eines Jahres nach Antritt seiner Regierung die Belehnung beim dänischen König beantragt und empfangen werden muss. Aufgrund dieses Vergleiches erfolgte am 3.5.1580 die feierliche Belehnung von Herzog Johann der Ältere (Schleswig-Holstein-Hadersleben), Herzog Johann der Jüngere (Schleswig-Holstein-Sonderburg) und Herzog Adolf (Schleswig-Holstein-Gottorf). Hierzu wurde auf dem Marktplatz von Odense für den König ein Thron aufgestellt, vor dem die Stellvertreter der Herzöge kniend den Lehnseid ablegten.
Der Kupferstich zeigt die Ablegung des Lehnseides vor König Friedrich II von Dänemark.
(Yb 54-13)
Bereitstellende Einrichtung:
Inventarnummer:
Yb 54-13
Objektbezeichnung:
Sachgruppe:
Material:
Technik:
Signatur/Kennzeichnung:
betitelt
Wo: o. M.
Was: Collatio rerum feudalium, qua Fridericus Daniæ rex feuda Ducatus Slesvcensis insulæc ….
nummeriert
Wo: u. l.
Was: 13

Herstellung:

Zugriff und Nutzungsmöglichkeiten

Ins Portal übernommen am:
13.08.2025 12:35:23
Zuletzt veröffentlicht am:
14.07.2025 21:24:58
Erstellt am:
24.03.2021 23:35:14
Zuletzt geändert am:
09.04.2021 18:27:44
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